Persönliche Assistenz ist jede Art von Hilfe, die behinderte Menschen in die Lage versetzt, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen.
Persönliche Assistenz gibt behinderten Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Das umfasst unter anderem die Bereiche Körperpflege, Haushaltshilfe, Mobilitätshilfe und Kommunikationshilfe. Als Assistenznehmer wählen Menschen mit Behinderung ihre Assistenten selbst aus. Sie leiten sie an und bestimmen Zeit, Ort und Art der Assistenzleistungen.
Leben mit Behinderung bedeutet sehr oft, auf Hilfe im Alltag angewiesen zu sein. Persönliche Assistenz ist eine Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten, wo, wie, wann und von wem man sie braucht und will. Damit ist es behinderten Menschen möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen und so zu leben, wie alle anderen auch: in ihren eigenen Wohnungen, am Arbeitsplatz, bei Freizeitaktivitäten, als Frauen und Männer, als Liebende, als Arbeitende, Eltern und Kinder. Der Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten bzw. Sozialen Diensten besteht darin, dass bei der Persönlichen Assistenz die Initiative von den Betroffenen ausgeht und sie die Organisation ihrer Hilfe selbst in die Hand nehmen.
Persönliche Assistenz ermöglicht Menschen mit Behinderungen grundlegende Kompetenzen für ihre Assistenz selbst zu übernehmen:
Personalkompetenz: Die Assistenznehmer bestimmen, wer die Assistenzleistungen erbringt. Sie schließen Arbeitsverträge mit ihren Assistenten ab, erstellen Dienstpläne, Lohnabrechnungen, führen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Die Assistenten sind dabei entweder bei ihnen direkt angestellt (Arbeitgeber-Modell) oder bei einem Dienstleister (z. B. Assistenzgenossenschaft). So können die Assistenznehmer auch darüber entscheiden, ob sie die Hilfen von verschiedenen Personen bzw. Anbietern oder aus einer Hand bekommen möchte (Differenzierungskompetenz).
Anleitungskompetenz: Die Assistenznehmer arbeiten ihre Assistenten selbst ein. Sie wissen am besten, welche Assistenzleistungen sie in welchem Umfang benötigen.
Finanzkompetenz: Die Assistenznehmer kontrollieren die Verwendung der ihnen zustehenden Finanzmittel, wie z. B. in Österreich Leistungen aus dem Bundespflegegeldgesetz oder in Deutschland aus dem Persönlichen Budget der Eingliederungshilfe.
Organisationskompetenz: Die Assistenznehmer gestalten ihren Tagesablauf nach ihren Anforderungen und Wünschen.
Raumkompetenz: Die Assistenznehmer bestimmen, an welchem Ort die Assistenz erbracht wird (z.B. in ihrer Wohnung, am Arbeitsplatz, am Urlaubsort, bei Besuchen von Freunden oder Familienangehörigen).
Persönliche Assistenz wird von der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung als ein zentrales Mittel für ein selbstbestimmtes Leben in allen Bereichen gesehen. Es bedeutet eine Umverteilung der Macht von den Institutionen zu den Betroffenen. Persönliche Assistenz dreht die traditionellen Machtverhältnisse zwischen professionellen Helferinnen und Helfern und behinderten Menschen um. Deshalb mussten sie sich die Betroffenen gegen viele Widerstände oft hart erkämpfen.
Eine Form der persönlichen Assistenz ist die Arbeitsassistenz
in Deutschland bzw. die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)
in Österreich. Die Arbeitsassistenz (§§ 33 und 102 SGB
IX i. V. mit § 17 SchwbAV) schafft erstmals in Deutschland die
Möglichkeit, dass Menschen mit Behinderung im Unterschied zum
Betreuungsaufwand zum Arbeitgeber eines Arbeitsplatzassistenten werden. Diese
Arbeitsassistenz hat den behinderten Arbeitnehmer dabei zu
unterstützen, seine arbeitsrechtlichen
Verpflichtungen zu erfüllen.